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„Übung macht den Meister“, sagt der Volksmund.
Meisterschaft kann man aber nur erreichen, wenn man immer wieder im gleichen Bereich tätig ist.
Aus diesem Grunde beschränken wir uns auf die Rechtsgebiete, die für mittelständische Unternehmen von Bedeutung sind.
Hierzu zählen als Kerngebiet des Unternehmensrechts das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht.
Rechtsanwalt Dr. Klose ist sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch Fachanwalt für Steuerrecht.
Damit können wir Ihnen auf höchstem Niveau die Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher und unternehmensrechtlicher Transaktionen gewährleisten.
In den vergangenen Jahren hat sich darüber hinaus der Bereich gewerblicher Rechtschutz (Lizenzrecht, Urheberrecht, Markenrecht,
Wettbewerbsrecht) und das Computer- und Internetrecht entwickelt. Beide Rechtsgebiete sind teilweise eng verknüpft mit dem Vertragsrecht,
da es häufig auch um Verstöße gegen AGB-Vorschriften und Verbraucherschutzvorschriften geht.
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